Verbotene Begriffe in der Terminologiedatenbank (TDB) – so werdet ihr sie nicht übersehen

Viele unserer Kundinnen und Kunden haben spezifische Instruktionen und Terminologiedatenbanken, die wir bei unserer Arbeit berücksichtigen müssen. Die Terminologiedatenbanken erstellen sie teils selbst, teils übernehmen wir das für sie. Das bedeutet, dass deren Aufbau nicht immer ganz gleich ist. Nicht wenige Kundinnen oder Kunden teilen uns explizit mit, wenn gewisse Begriffe in ihren Texten nicht verwendet werden dürfen. Es kommt auch häufiger vor, dass wir nach einer Kundenreklamation Termini erfassen, die als verboten gelten. In dieser Anleitung möchten wir euch aufzeigen, wie ihr solche verbotenen Begriffe bei euch in Trados Studio korrekt anzeigen und somit beim Übersetzen vermeiden könnt.

Illustration mit Daten und Lupe

Terminologiefehler vermeiden

Nach einer Kundenreklamation hinzustehen und der Kundin oder dem Kunden zu erklären, weshalb wir nicht den gewünschten bzw. branchenspezifischen Begriff verwendet haben, ist das eine. Ihr oder ihm aber erklären zu müssen, wieso wir einen Begriff verwendet haben, obwohl dieser in der Terminologiedatenbank als «verboten» aufgeführt war, ist schon ein mühsameres Unterfangen und vermeidbar.

Einige unserer wichtigsten Kunden erfassen Begriffe mit dem Status «verboten» in ihrer TDB. Diese Begriffe werden in Trados während des Übersetzens zwar als Terminologievorschlag angezeigt, aber mit dem Status «verboten» oder «veraltet, nicht verwenden». Damit euch beim Übersetzen oder Lektorieren in Trados der Status angezeigt wird, müsst ihr einmalig Einstellungen für die TDB vornehmen. Wir werden euch bei diesen Kunden künftig im Auftrag auf myFREELANCE eine Einstellungsdatei mitsenden, die sogenannte Terminologie-«Hitlist». Diese bindet ihr im Trados-Projekt dieses Kunden einmalig ein. So habt ihr gleich die korrekten Einstellungen für die entsprechende TDB und müsst sie nicht jedes Mal wieder neu vornehmen.

Standardeinstellung:

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Import der Hitlist-Einstellungen:

Im Terminologieerkennungsfenster auf «Trefferlisteneinstellungen» klicken

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Dort auf «Laden» klicken:

Bild 3

Die von Apostroph zur Verfügung gestellte «.mthits»-Datei auswählen und «Öffnen» klicken.
Mit «OK» das Fenster für die Einstellungen schliessen.

Die Hinweise «verboten» oder «veraltet, nicht verwenden» (oder ähnlich) erscheinen jetzt neben den Benennungen im Terminologieerkennungsfenster:

Bild 4

Hinweis auf myFREELANCE

Bei den Kunden, die in ihren Terminologiedatenbanken mit verbotenen Begriffen arbeiten, haben wir auf myFREELANCE einen Hinweis hinterlegt: Achtung! Terminologiedatenbank enthält verbotene Begriffe. So seid ihr bereits vor dem Starten alarmiert und wisst, dass ihr noch die Einstellungen vornehmen müsst, falls ihr das nicht schon gemacht habt  .

Weiter arbeiten wir mit TDBs, in denen keine verbotenen Begriffe hinterlegt sind. Es gibt aber Bemerkungen zu nicht zu verwendenden Begriffen im jeweiligen Terminologieeintrag. Hier ist es wichtig, dass ihr die Feldeinstellungen erweitert, damit ihr den gesamten Eintrag sehen könnt:

Bild 5

Dafür fügt ihr in diesem Fenster via «Felder auswählen» die zusätzlichen Felder wie Anmerkung/Bemerkung für die Zielsprach-Termini hinzu.

Bild 6
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QA-Check mit F8 nicht vergessen

Da die Begriffe als Terminologievorschlag angezeigt werden – zwar mit dem Status «verboten» oder «nicht verwenden» – besteht die Gefahr, dass ihr einen verbotenen Begriff trotzdem in eure Übersetzung übernehmt. Spätestens beim QA-Check mit F8 im Trados erscheint dann aber eine Meldung, dass ihr einen verbotenen Begriff verwendet habt, und ihr könnt eure Übersetzung noch korrigieren. Deshalb erwähnen wir hier gerne nochmals, dass der QA-Check im Trados äusserst wichtig ist und ihr diesen immer durchführen sollt.

Falls ihr es bei vielen Meldungen unübersichtlich und mühsam findet, die Meldungen jeweils wegzuklicken, haben wir noch einen Tipp für euch: Die Meldungen können nach Art sortiert werden – also nach Fehlern, Warnungen und Hinweisen:

Bild 8

Und innerhalb der Herkunft noch einmal nach Art:

Bild 9

Wir sind überzeugt, dass uns allen so die Arbeit erleichtert wird und Reklamationen wegen «verbotenerweise» verwendeter Begriffe künftig der Vergangenheit angehören.

Gemeinsam Ziele erreichen

  • Eine verlässliche Partnerin

    Über unser Portal myFREELANCE wickelt ihr Jobs ganz einfach ab, und die monatliche und pünktliche Zahlung lässt euch gut schlafen.
  • Euer Draht zu Apostroph

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