Apostroph drückt Ihren übersetzten Dokumenten den Stempel «beglaubigt» auf
Bei unseren muttersprachigen Übersetzerinnen und Übersetzern handelt es sich um zertifizierte und beeidigte Spezialistinnen und Spezialisten, die mit den rechtlichen Vorgaben im Zielland vertraut sind.
Beglaubigte Übersetzungen von Apostroph für:
- Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Familienausweise, Geburtsurkunden oder Adoptionspapiere
- Urkunden, Bescheinigungen und Echtheitsnachweise zu Identität, Bonität, Unterschrift usw.
- Sterbeurkunden und Testamente
- Arbeitszeugnisse, Promotionsurkunden, Studienabschlussbescheinigungen (Bachelor- und Masterzeugnisse)
- Arztzeugnisse, Anamnesen, Befunde und Diagnosen für die Kranken- und Unfallversicherung, Impfausweise, Immunitätsbescheinigungen, Dokumente aus dem Bereich des Gesundheitswesens
- Dokumente bei Reisen und Migration wie Visa, Pässe, Identitätsausweise, Ausländerausweise, Aufenthaltsbewilligungen, Unterlagen für Einbürgerungen usw.
- Wohnsitz- und Aufenthaltsbescheinigungen
- Führerausweise
- Dokumente zu Gerichtsfällen, Gerichtsprotokolle und Anwaltskorrespondenz
- Diplomatische und konsularische Dokumente
- Kauf-, Verkaufs- und Erbverträge
- Amtliche Dokumente, notarielle Bestätigungen und Schriftstücke aller Art
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Das spricht für notariell beglaubigte Übersetzungen von Apostroph:
- Rechtskräftige Übersetzungen offizieller Dokumente für den internationalen Urkundenverkehr
- Zertifizierte und beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer
- Langjährige Erfahrung in der Übersetzung von Dokumenten aller Art
- Übersetzungen in 100 Sprachen, darunter auch exotische Sprachen wie Arabisch, Russisch, Tigrinisch oder Urdu
- Absolute Vertraulichkeit
- Erledigung der Behördengänge
- Kostentransparenz
- Mit Standorten in Bern, Lausanne, Luzern und Zürich sind wir in Ihrer Nähe
Übersetzungen mit Apostille
Ausländische Behörden verlangen neben einer Beglaubigung oder Beurkundung oft auch eine Apostille. Eine solche Überbeglaubigung authentifiziert die Echtheit einer Unterschrift, eines Notars oder amtlichen Stempels. Die Legalisation fällt in die Zuständigkeit der schweizerischen oder kantonalen Staatskanzlei. Auf Wunsch übernimmt Apostroph für Sie den Gang zu den Behörden.
Paper Beglaubigungen
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Wenn das Original auf Deutsch verfasst wurde, ist Deutsch die Ausgangssprache. Wird dieser Text auf Französisch übersetzt, ist Französisch die Zielsprache.
Mit der internen Bestätigung erhalten Sie ein offizielles Dokument, in dem der Geschäftsführer der Apostroph Group bestätigt, dass die Übersetzung von einer muttersprachigen Fachübersetzerin oder einem muttersprachigen Fachübersetzer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt wurde.
Unter einer Beglaubigung versteht man ein Dokument, das von einem Notar mit Stempel und Unterschrift offiziell bestätigt wurde. Bei Apostroph können Sie beglaubigte Übersetzungen in Auftrag geben. Diese benötigen Sie immer dann, wenn Sie amtliche Dokumente in einer Fremdsprache vorlegen müssen – etwa bei einem Umzug ins Ausland.
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Als Legalisation bezeichnet man die Beglaubigung eines amtlichen Dokuments durch eine Staatskanzlei. Man nennt das auch Überbeglaubigung. Die Legalisation wird (im Gegensatz zur Apostille) für Länder ausserhalb der Schweiz benötigt, die NICHT Teil des Haager Abkommens sind. Im Normalfall muss die Dokumentinhaberin oder der Dokumentinhaber mit der Legalisation auch noch persönlich bei der entsprechenden Botschaft vorbeigehen und sich diese vor Ort bestätigen lassen.
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Eine Apostille braucht man für amtliche Dokumente, die neben der üblichen, notariellen Beglaubigung zusätzlich von einer Staatskanzlei beglaubigt werden müssen. Man spricht deshalb auch von Überbeglaubigung. Eine Apostille wird für Länder ausserhalb der Schweiz benötigt, die Teil des Haager Abkommens sind.
Am besten klären Sie mit der Behörde Ihres Ziellandes ab, welche Art von Beglaubigung Sie für Ihre Dokumente benötigen. In der Regel wird für amtliche Dokumente eine notarielle Beglaubigung benötigt. Für Länder, die Teil des Haager Abkommens sind, wird auch noch eine Apostille verlangt, für Staaten, die nicht Teil des Haager Abkommens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Legalisation.