Beglaubigte Übersetzungen von Apostroph für international gültige Dokumente

Damit offizielle Dokumente in anderen Sprachräumen gültig sind, müssen sie übersetzt und legalisiert sein. Ob bei Auswanderung, Scheidung oder Studienaufenthalt, ob für Protokolle, Patente, Absichtserklärungen oder Memoranden – mit einer beglaubigten Übersetzung von Apostroph sind Sie auf der sicheren Seite und ersparen sich nerven- und zeitaufreibende Umtriebe in Ihrem Zielland.

  • Rechtskräftige Übersetzungen offizieller Dokumente für den internationalen Einsatz
  • Beratung zum Gebrauch notariell und staatlich beglaubigter Übersetzungen
  • Von der Übersetzung bis zur Apostille alles aus einer Hand

 

Apostroph drückt Ihren übersetzten Dokumenten den Stempel «beglaubigt» auf

Bei unseren muttersprachigen Übersetzerinnen und Übersetzern handelt es sich um zertifizierte und beeidigte Spezialistinnen und Spezialisten, die mit den rechtlichen Vorgaben im Zielland vertraut sind.

Beglaubigte Übersetzungen von Apostroph für:

  • Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Familienausweise, Geburtsurkunden oder Adoptionspapiere
  • Urkunden, Bescheinigungen und Echtheitsnachweise zu Identität, Bonität, Unterschrift usw.
  • Sterbeurkunden und Testamente
  • Arbeitszeugnisse, Promotionsurkunden, Studienabschlussbescheinigungen (Bachelor- und Masterzeugnisse)
  • Arztzeugnisse, Anamnesen, Befunde und Diagnosen für die Kranken- und Unfallversicherung, Impfausweise, Immunitätsbescheinigungen, Dokumente aus dem Bereich des Gesundheitswesens
  • Dokumente bei Reisen und Migration wie Visa, Pässe, Identitätsausweise, Ausländerausweise, Aufenthaltsbewilligungen, Unterlagen für Einbürgerungen usw.
  • Wohnsitz- und Aufenthaltsbescheinigungen
  • Führerausweise
  • Dokumente zu Gerichtsfällen, Gerichtsprotokolle und Anwaltskorrespondenz
  • Diplomatische und konsularische Dokumente
  • Kauf-, Verkaufs- und Erbverträge
  • Amtliche Dokumente, notarielle Bestätigungen und Schriftstücke aller Art

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Übersetzungen mit Apostille

Ausländische Behörden verlangen neben einer Beglaubigung oder Beurkundung oft auch eine Apostille. Eine solche Überbeglaubigung authentifiziert die Echtheit einer Unterschrift, eines Notars oder amtlichen Stempels. Die Legalisation fällt in die Zuständigkeit der schweizerischen oder kantonalen Staatskanzlei. Auf Wunsch übernimmt Apostroph für Sie den Gang zu den Behörden.

Beglaubigte Übersetzung vertraulich

Sicherheit und Vertraulichkeit

Dokumente enthalten meist persönliche oder vertrauliche Angaben. Deshalb können Sie sich ganz auf unsere Diskretion verlassen. Für einen sicheren Datenverkehr sorgen die SSL-Verschlüsselung und unser ISO-Zertifikat 27001, das höchste Informationssicherheit auf allen Ebenen garantiert.

Paper Beglaubigungen

Laden Sie unsere PDF-Übersicht herunter und erfahren Sie mehr über unsere beglaubigten Übersetzungen.

Das spricht für notariell beglaubigte Übersetzungen von Apostroph:

  • Rechtskräftige Übersetzungen offizieller Dokumente für den internationalen Urkundenverkehr
  • Zertifizierte und beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer
  • Langjährige Erfahrung in der Übersetzung von Dokumenten aller Art
  • Übersetzungen in 100 Sprachen, darunter auch exotische Sprachen wie Arabisch, Russisch, Tigrinisch oder Urdu
  • Absolute Vertraulichkeit
  • Erledigung der Behördengänge
  • Kostentransparenz
  • Mit Standorten in Bern, Lausanne, Luzern und Zürich sind wir in Ihrer Nähe

Haben Sie Fragen?

Wenn das Original auf Deutsch verfasst wurde, ist Deutsch die Ausgangssprache. Wird dieser Text auf Französisch übersetzt, ist Französisch die Zielsprache.

Mit der internen Bestätigung erhalten Sie ein offizielles Dokument, in dem der Geschäftsführer der Apostroph Group bestätigt, dass die Übersetzung von einer muttersprachigen Fachübersetzerin oder einem muttersprachigen Fachübersetzer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt wurde.

Unter einer Beglaubigung versteht man ein Dokument, das von einem Notar mit Stempel und Unterschrift offiziell bestätigt wurde. Bei Apostroph können Sie beglaubigte Übersetzungen in Auftrag geben. Diese benötigen Sie immer dann, wenn Sie amtliche Dokumente in einer Fremdsprache vorlegen müssen – etwa bei einem Umzug ins Ausland.

Mehr zum Thema beglaubigte Übersetzungen

Als Legalisation bezeichnet man die Beglaubigung eines amtlichen Dokuments durch eine Staatskanzlei. Man nennt das auch Überbeglaubigung. Die Legalisation wird (im Gegensatz zur Apostille) für Länder ausserhalb der Schweiz benötigt, die NICHT Teil des Haager Abkommens sind. Im Normalfall muss die Dokumentinhaberin oder der Dokumentinhaber mit der Legalisation auch noch persönlich bei der entsprechenden Botschaft vorbeigehen und sich diese vor Ort bestätigen lassen.

Mehr zum Thema beglaubigte Übersetzungen

Eine Apostille braucht man für amtliche Dokumente, die neben der üblichen, notariellen Beglaubigung zusätzlich von einer Staatskanzlei beglaubigt werden müssen. Man spricht deshalb auch von Überbeglaubigung. Eine Apostille wird für Länder ausserhalb der Schweiz benötigt, die Teil des Haager Abkommens sind.

Am besten klären Sie mit der Behörde Ihres Ziellandes ab, welche Art von Beglaubigung Sie für Ihre Dokumente benötigen. In der Regel wird für amtliche Dokumente eine notarielle Beglaubigung benötigt. Für Länder, die Teil des Haager Abkommens sind, wird auch noch eine Apostille verlangt, für Staaten, die nicht Teil des Haager Abkommens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Legalisation.

Gemeinsam Ziele erreichen

  • Ihre Projekte in besten Händen

    Wir arbeiten mit Single Points of Contact. Somit werden Sie von einer fachlich versierten Ansprechperson betreut, die auf Ihre Bedürfnisse eingeht und Sie stets auf dem Laufenden hält.
  • Zertifizierte Sicherheit

    Sowohl unsere Informationssicherheit als auch unser Qualitätsmanagement ist ISO-zertifiziert, was sichere Prozesse garantiert.
  • Wir sprechen Ihre Sprache

    Je nach Projekt stellen wir gezielt Teams aus internen und externen Expertinnen und Experten zusammen, die fachlich versiert sind und Ihre Unternehmenssprache umsetzen.