Ethik- und Conduct-Prinzipien bei der Apostroph Group

Verstösse gegen Ethik- und Conduct-Prinzipien - Eine vertrauliche Meldung machen!

Apostroph Switzerland eine vertrauliche Meldung machen

Die Apostroph Group achtet und lebt Ethik- und Conduct-Prinzipien. Verstossen Apostroph Mitarbeitende gegen diese Prinzipien, können dies Externe oder Mitarbeitende bei den Ethik-Beauftragten der Gruppe melden.

Wer erwägt, uns eine Meldung über einen Vorgang, zu machen, ist vielleicht unsicher und fragt sich, wie es weitergehen soll. Wir verstehen, dass man eine solche Meldung nicht leichtfertig macht und dass vielleicht schon viel passiert ist, bevor ein solcher Schritt in Erwägung gezogen wird.

Ethik und Conduct bei Apostroph

Wenn Sie sich an uns wenden, werden sich unsere Ethik-Beauftragten die Zeit nehmen, Ihnen zuzuhören und Ihre Bedenken zu verstehen. Sie können ein Gespräch mit unseren Beauftragten vereinbaren oder sie persönlich treffen. Auf jeden Fall wird Ihre Identität geschützt werden. Die Ethik-Beauftragten werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie verstehen, was geschehen ist oder in Zukunft geschehen könnte. Sie brauchen uns nicht zu beweisen, dass Sie Recht haben. Sie werden nur darum gebeten, uns mitzuteilen, was Sie bereits wissen.

Wie erstatten Externe und Mitarbeitende der Apostroph Group Meldung?

  • Sie richten ihre Beobachtung, Beschwerde oder Verdacht an die Mailbox ethics@apostrophgroup.ch. Zugang dazu haben nur die Ethik-Beauftragten (Leiter HR und Head of Customer Success). Falls eine Meldung den Leiter HR oder den Head of Customer Success betrifft, wenden sich Meldende direkt an den CEO.
  • Meldungen können anonym eingereicht werden. Auch solche Informationen werden akzeptiert und weiterverarbeitet.
  • Wer im guten Glauben eine Beschwerde oder einen Verdacht einreicht, muss keine Nachteile befürchten. Auch dann nicht, wenn sich die Meldung nach eingehender Prüfung als unbegründet erweist.
  • Die Ethik-Beauftragten
    • schützen die Identität von Whistleblowerinnen und Whistleblowern;
    • speichern die Daten von Hinweisgebenden sicher und beschränken den Zugriff auf diese Informationen;
    • beantworten Meldungen innert 5 Arbeitstagen;
    • entscheiden gemeinsam über die weitere Behandlung einer Meldung. Sie behalten sich vor, missbräuchliche Meldungen (Rachemeldungen) unbehandelt zu lassen;
    • werden weitere Zuständige (z.B. Amtspersonen bei Vorliegen eines Gesetzesbruchs) nur einbeziehen, wenn der Inhalt der Meldung es notwendig macht.

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